zielgleiche / zieldifferente Förderung
Entsprechend den Lehrplänen für die Unterrichtsfächer werden für jedes Fach und bestimmte Klassenstufen Erwartungen formuliert. Sie verdeutlichen, welche Fähigkeiten, Kenntnisse und Kompetenzen die Schülerinnen und Schüler erreichen sollen. Die Lehrpläne orientieren sich an den „Bildungsstandards“, die die Kultusministerkonferenz für Schulabschlüsse formuliert hat, um eine Vergleichbarkeit des schulischen Bildungsauftrags, der durch die Länder wahrgenommen wird, zu sichern.
Manche Schülerinnen und Schüler schaffen es nicht, die in den Lehrplänen formulierten Ziele zu erreichen. Sie werden dann nicht „zielgleich“, sondern „zieldifferent“ unterrichtet. Grundlage für diese „zieldifferente“ Förderung sind individuelle Entwicklungspläne, die von den Lehrkräften für diese Schülerinnen und Schüler erstellt werden.
Siehe auch: http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Inklusion/FAQ/FAQSonstige/FAQ1/index.html