Gemeinsames Lernen
Gemeinsames Lernen bedeutet, dass Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen gemeinsam mit nichtbeeinträchtigten Kindern und Jugendlichen in allgemeinen Grundschulen und weiterführenden Schulen lernen. Kinder mit besonderen Unterstützungsbedarfen werden also nicht von den übrigen Kindern getrennt, sondern wachsen stattdessen in ihrem natürlichen Lebensumfeld auf. Das Recht auf Gemeinsames Lernen schließt grundsätzlich alle Kinder ein, unabhängig von der Schwere einer Behinderung.Ausgehend von den jeweiligen Unterstützungsbedarfen sollen jedem Kind individuell angepasste Lernwege ermöglicht werden. So sollen alle SchülerInnen im Sinne der individuellen Förderung ihre bestmöglichen Lernerfolge erreichen können. Das Gemeinsame Lernen erfordert multiprofessionelle Unterstützung von verschiedenen Pädagogen, weiteren Fachleuten und die Enbeziehung der Eltern. AllgemeinschullehrerInnen, SonderpädagogInnen und teilweise SchulbegleiterInnen arbeiten zeitweise gemeinsam in Klassenraum. Die LehrerInnen übernehmen gemeinsam die Unterrichtsvorbereitung und die notwendige Differenzierung.Gemeinsames Lernen bedeutet konkret: Alle Schüler lernen überwiegend in den gleichen Räumen, an gemeinsamen Themen, mit individuell angepassten Aufgaben und unterschiedlichen Anforderungen. Dabei ist laut § 24 der UN-Behindertenrechtskonvention zu gewährleisten, dass den SchülerInnen mit Beeinträchtigungen im Gemeinsamen Lernen die gleiche personelle und sächliche Unterstützung (z.B. mit SchulbegleiterInnen, Sonderpädagogen-Stunden, Hilfsmitteln) zuteil wird, wie dies auch in Förderschulen der Fall ist.
Beim Gemeinsamen Lernen spielt auch das soziale und wertegebundene Lernen eine bedeutende Rolle. Die SchülerInnen leben und lernen in heterogenen Gemeinschaften. Hier können sie den Umgang mit „Unterschiedlich-sein“, „Anders-sein“ und die Wertschätzung menschlicher Vielfalt (er)leben und (er)lernen.
Unter dem Punkt Praxisbeispiele finden Sie auf dieser Homepage Filmbeiträge, die zeigen, wie das Gemeinsame Lernen in der Praxis aussehen kann.
Einen konkreten Eindruck vom Gemeinsamen Lernen vermittelt auch der preisgekrönte Dokumentarfilm Berg Fidel. Kindergärten und Schulen können diesen über unsere Inklusionskisten ausleihen.
Gemeinsamer Unterricht / GU
Der Begriff „Gemeinsamer Unterricht“ (Kürzel: GU) ist in der Terminologie der Kultusministerkonferenz und des Schulministeriums NRW durch die Bezeichnung „Gemeinsames Lernen“ abgelöst worden.
Näheres s. unter „Gemeinsames Lernen“.
Gutachten
Im Rahmen des Verfahrens nach der AO-SF wird gemeinsam von einer sonderpädagogischen Lehrkraft und einer Lehrkraft der allgemeinen Schule ein Gutachten verfasst. Dieses pädagogische Gutachten umfasst mit Blick auf eine Entscheidung über den sonderpädagogischen Förderbedarf und den Förderort auch Befunde des Schulärztlichen Gutachtens, u. U. weitere (z. B. therapeutische) Berichte, Beobachtungen, ggf. Testergebnisse, Zusammenfassungen von Gesprächen sowie andere relevante Informationen über das betreffende Kind.